von Graham Tappenden
Wer kennt sie nicht, diese lästigen Werbeanrufe?
Manchmal ist es ein Computer, der verlangt, dass Sie eine Taste drücken um Ihren „Gewinn“ abholen zu können.
Oder es ist ein Person, die Ihnen „nur“ ein Probeprodukt zuschicken möchte, aber in Wirklichkeit ein Zeitschriften-Abo mit Ihnen abschließen möchte.
Nicht zu vergessen sind die Anrufe, die angeblich im Auftrag von Lotto-Gesellschaften oder Telekommunikationsunternehmen kommen.
Natürlich kann man dieser Art der Werbung widersprechen – aber was macht man wenn der Widerspruch einfach ignoriert wird? Einfach auflegen? Das hilft auch nicht, wenn die Call-Center-Agentin nochmal anruft zum beschweren, dass man unhöflich gewesen sei (ja, das ist uns tatsächlich passiert!)
Ein neues Gesetz soll jetzt Abhilfe schaffen. Auf der Seite der Bundesnetzagentur kann man ein Formular herunterladen und den Anruf melden. Dann sollte der Anrufer identifiziert werden, auch wenn er – verbotenerweise – die Rufnummer unterdrückt hat. Dann folgt unter Umständen ein saftiges Bußgeld.
Aber Vorsicht! Sie müssen auf dem Formular bestätigen, dass Sie von der Firma keinen Anrufen zugestimmt haben. Seien Sie also vorsichtig bei irgendwelchen Gewinnspielen auf dem Kirmes, Angebote am Supermarkt-Eingang, oder gar Newsletter- bzw. Forum-Anmeldungen im Internet. Denn oft ist da die Zustimmung zum Werbeanruf schnell passiert.
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