Es gehörte zum Grundwissen von jedem Informatikstudent: in Deutschland gab es nur 4 zweistellige .de Domains, bevor die DENIC die Regelung einführte, dass Domainnamen dreistellig sein müsste.
Die bekanntesten Beispiele sind vermutlich ix.de und db.de.
Damit ist es nun vorbei, denn es war einigen Firmen sicherlich ein Dorn im Auge, Ihre Abkürzungen nicht als Domain anmelden zu können. Der Volkswagenkonzern gehörte dazu und hat zog vor kurzem vor Gericht (OLG Frankfurt; Aktenzeichen 11 U 32/04). Sie wollten vw.de anmelden können.
Und plötzlich ging es doch! Diese Woche ermöglichte die DENIC die Registrierung von zweistelligen Domainnamen. Da es natürlich nur eine begrenzte Anzahl dieser Domains gibt, gab es ein schnelles – wenn auch kurzlebiges – Geschäft mit der Vorbestellung. Zum Teil waren Preise in 5-stelliger Höhe im Umlauf!
Am 23. Oktober war dann der heiße Tag: die Anmeldungen wurden bearbeitet und einige Glückliche bekamen ihre neuen Domains.
Ein Blick in der WHOIS-Datenbank zeigt wer die Domains ergattern konnten. Es ist keine Überraschung, dass vermutlich fast alle weggegangen sind. Aber werden sie nun benutzt? Oder doch verhandelt?
Oder werden einige unzufriedene Großfirmen doch ihre Rechte gerichtlich durchsetzen müssen?
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