Dienstleistungen die wir nicht erbringen

von Graham Tappenden

Manchmal erwarten unsere Kunden von uns Sachen, die wir leider nicht erbringen können.  Nennen Sie es wie Sie wollen: Überzeugung, Ehre, Ethik, Moral oder sonst ein Name.  Hier ist ein Auszug aus den Sachen, zu denen wir in den letzten Monaten aufgefordert wurden, und freundlich verweigerten:

  • Software zu installieren für die keine Lizenz vorlag
  • Musik aus YouTube Videos zu extrahieren
  • Texte und Bilder auf Internetseiten einzustellen, die von anderen Seiten direkt kopiert wurden
  • Arbeiten auf Rechnungen zu schreiben, die wir nicht gemacht haben

Don't do it - Tu es nicht! ©iStockphoto.com/kounWas ist eigentlich die Motivation heutzutage, mit unlizenzierter Software zu arbeiten?  Zum Beispiel: Microsoft Office.  Privatpersonen zahlen längst keine Unsummen mehr, wie es vor einigen Jahren mal war.  Mit der „Home and Student Edition“ fährt man wesentlich günstiger.

Noch günstiger und als zuverlässige Alternative gilt StarOffice.  Wer gar nichts zahlen möchte, kann natürlich OpenOffice.org herunterladen.

Warum zahlt man einem EDV-Berater einen teuren Stundensatz, nur um zu vermeiden für Musik zu bezahlen?  Die CD zu kaufen kommt wahrscheinlich günstiger – ein Download bei iTunes erst recht.

Warum kopiert man ein Bild aus dem Internet, wenn man oft ein Foto selbst machen kann?  Dabei hat man doch in der Regel alle Rechte an dem Bild.  Wenn es wirklich nicht anders geht, kann man für wenig Geld bei Seiten wie iStockphoto kaufen – oder sogar bei freedigitalphotos.net oft kostenlos bekommen.

Ist es wirklich alles nur eine Frage des Geldes?

Wie bekommt man bei 1&1 eine Rechnung mit Digitalsignatur?

Als Selbständiger hat man es nicht immer leicht. Dauernd gibt es neue Vorschriften, die man beachten muss. Eine davon ist die Digitalsignatur auf elektronische Rechnungen.

Ganz einfach gesagt: wenn ich eine Rechnung als PDF-Datei bekomme, muss diese signiert sein damit ich sie für den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer geltend machen kann (quasi die Mehrwertsteuer vom Finanzamt wieder bekommen).

Aber was macht man, wenn ein Lieferant eine solche Signatur nicht erstellen kann? Dann fordert man eine Rechnung auf Papier an – ohne Zusatzkosten, versteht sich.

Bei 1&1 bin ich allerdings auf ein neues Problem gestoßen – sie können signierte Rechnungen erstellen, machen es für mich aber nicht. Sie haben mich nämlich als Privatkunde eingestuft.

Nach Erhalt meiner letzten Rechnung schrieb ich an 1&1 mit der Bitte, mir doch eine signierte PDF-Datei zukommen zu lassen. Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Tappenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hierzu möchten wir Sie auf folgende Dinge hinweisen.
Privatkunden:
- Sind NICHT vorsteuerabzugsberechtigt.
- Erhalten unsere Rechnungen standardmässig per Mail
  OHNE elektronischer Signatur.
Firmenkunden (Gewerbe angemeldet) und als solche bei uns
im System angelegt:
- Sind vorsteuerabzugsberechtigt.
- Erhalten standardmässig ebenfalls die Rechnung per Mail
  aber MIT elektronischer Signatur.
Generell: Die Online-Rechnungen (immer ohne Signatur) werden i.d.R.
nicht vom Finanzamt anerkannt. Dafür ist die Mailrechnung mit passender
elektronischer Signatur und Verifikationsbericht notwendig!

Das hörte sich alles plausibel an, war aber für mich nichts neues. Also bat ich 1&1 mich mir in Zukunft eine signierte Rechnung zu schicken. Schließlich habe ich auch ein Gewerbe angemeldet.

Die Antwort:

Nach Überprüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir
Rechnungen mit digitaler Signatur nur an Firmenkunden versenden dürfen.
Da Sie als Privatperson einen Vertrag mit uns haben, ist es uns
nicht möglich.

Also schrieb ich erneut an 1&1 mit der Bitte mein Konto Umstellung auf ein Firmenkonto und bot mein Gewerbeschein an als Nachweis für diese Berechtigung.

Wieder erhielt ich eine kurze Antwort:

gerne haben wir Ihnen die Information zugeschickt, wie man den Vertrag
von Privat auf eine Firma umschreiben kann.

aber dazu eine lange Antwort mit dem Link zu einem Formular. Ich soll neben meinem Gewerbeschein und eine Kopie meines Ausweises tatsächlich eine Vertragsumschreibung vornehmen, und zwar von mir als Privatperson auf mich als Einzelunternehmer. Konkret heißt das: alle Felder (Name, Anschrift, E-Mail & Kontoverbindung) bleiben wie vorher, ich unterschreibe sowohl als alter als auch neuer Vertragspartner.

Das kam mir als sehr viel Aufwand vor, nur um eine Signatur zu bekommen, also schrieb ich erneut mit der Bitte mich etwas einfacher umzustellen, denn alle Daten würden gleich bleiben. Es macht für mich also keinen Sinn alles zweimal einzutragen.

Die Antwort von 1&1:

Sehr geehrter Herr Tappenden,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, versenden wir Rechnungen
mit digitaler Signatur nur an Firmenkunden.
Sofern Sie Ihre Rechnungen inklusive digitaler Signatur
zugestellt haben möchten, ist es notwendig Ihren Vertrag
auf einen Firmenaccount umzuschreiben.

Ich könnte natürlich auch anrufen und versuchen das Problem telefonisch zu klären, allerdings möchte ich nicht die 0900er Rufnummer auf der Rechnung anrufen.

Also habe ich mich heute hingesetzt und das Formular – so sinnlos wie ich das finde – ausgefüllt und mit allen Unterlagen an 1&1 per Fax verschickt. Nun bin ich auf die Reaktion gespannt.

Und all das wegen 1,95EUR im Jahr!

Update 30.10.2008:

1&1 hat nach meinem Fax die Änderung meiner Daten in einer E-Mail bestätigt.

Heute (30.10.2008) kam dann die nächste Rechnung: wieder ohen Digitalsignatur. Ich habe sofort eine E-Mail an die 1&1 Kundenbetreuung geschickt und bin gespannt auf die Antwort.

Update 06.11.2008:

Es ist ein Wunder geschehen! Heute habe ich von 1&1 die Rechnung für dieses Jahr – und für letztes Jahr – erneut zugeschickt bekommen: und zwar digital signiert!

Vorratsdatenspeicherung hilft nicht bei Rechnungsproblemen

Haben Sie schon von der Vorratsdatenspeicherung gehört?

Eigentlich ist sie ganz einfach: alle Telefon- und Datenverbindungen werden vom Telefonanbieter bzw. Internetprovider protokolliert und für 6 Monate aufbewahrt. Diese Daten können dann von den Sicherheitsbehörden abgefragt werden.

Geregelt ist das Ganze über das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, das im November 2007 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Was das für Sie konkret bedeutet?

Wenn Sie jemanden anrufen werden die Telefonnummern von beiden Anrufern festgehalten, und je nach Telefonart noch mehr Daten. Zum Beispiel: bei Anrufen von Mobiltelefonen wird die IEMI-Nummer festgehalten. Das ist quasi die Seriennummer des Handys.

Beim Internet sieht es nicht besser aus: hier wird die IP-Nummer protokolliert, die Sie bei der Einwahl zugewiesen bekommen. Zwar werden zur Zeit einzelne Internet-Adressen im Browser nicht protokolliert, jedoch bei E-Mails die IP-Adresse der Absender sowohl Ihre E-Mail-Adresse und die des Empfängers – sowie noch einige technische Daten.

Nun könnte man glauben, dass wenn all diese Daten gespeichert sind, es doch mal für den Verbraucher nützlich sein könnte. Aber das ist nicht der Fall – wie meine aktuelle Mobiltelefonrechnung hinwies.

Zwar speichert mein Provider diese Daten für 6 Monate, aber „die gespeicherten Daten dürfen nicht zur Klärung von Rechnungseinwendungen herangezogen werden.“

In diesem Fall greift dann die AGB, in der steht die Daten sind nur für 80 Tage für den Kunden gespeichert.

Eine anderer Gedanke wäre, dass viele Daten zur Abrechnung nicht mehr benötigt werden, denn oft hat man eine Flatrate. Aber auch hier werden die Daten für die Sicherheitsbehörden gespeichert. Sie sind ja nur nicht für die Abrechnung relevant.

Sie müssen also zwei wichtige Sachen zu diesem Thema wissen:

1. es werden Unmengen an Daten über Sie gespeichert

2. diese Daten können Sie nicht selbst nutzen – wenn Sie einer Rechnung widersprechen wollen, müssen Sie dies wie gehabt so schnell wie möglich machen.

Aber ob das alles so bleibt müssen wir noch abwarten, denn gegen das Gesetz ist bereits vor einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden…

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